Wichtiger Hinweis

Achtung: Am 16.09. findet leider keine Wassergymnastik statt.

Aufgrund einer Sportveranstaltung ist das Schwimmerbecken am 19.09.2026 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr für den öffentlichen Badebetrieb gesperrt.

Das Massagebecken bleibt aufgrund von Reparaturarbeiten bis auf Weiteres geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Hinweis

Am Sonntag, dem 13.09.2024, findet von 10:00 bis 16:00 Uhr im Freibad Zweibrücken ein „Hundeschwimmen“ statt, zu dem wir alle Hundehalter herzlich einladen. Mehr dazu unter www.freibad-zw.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH ist bemüht, die Website des Badeparadieses Zweibrücken im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Nach aktuellem Stand sind wir der Auffassung, dass diese Website die Anforderungen des BFSG erfüllt, insbesondere die daraus abgeleiteten Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24. Juni 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit dieser Website erfolgte im Rahmen einer Selbstprüfung am gleichen Tag.

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit dieser Website auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

Telefon: 06332-874 0
E-Mail: kontakt(at)stadtwerke-zw.de

Oder postalisch an:

Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH
Gasstraße 1,
66482 Zweibrücken

Beschwerdestelle

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-​Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Kontakt

Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

Tel.: (0391) 567 4530
E-​Mail: MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de