Erweiterung der Haus- und Badeordnung des Badeparadies Zweibrücken zum 04.03.2022 aufgrund der Corona-Pandemie

Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung des Badeparadies Zweibrücken vom 01.07.2019 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.

Das Badeparadies wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen ist zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch die Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch das Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

 

§ 1 Zutrittsvoraussetzungen

  1. Der Zutritt für volljährige Personen obliegt der 3G Regelung, geimpft, genesen oder mit tagesaktuellem Test (einen PoC-Antigen-Test der durch geschultes Personal nicht älter als 24 Stunden ist). Nicht volljährige Personen ist der Eintritt ohne weitere Nachweise gestattet. 
  2. Personen mit einer aktuell bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen bzw. erkennbaren Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion (z. B. Fieber, Schüttelfrost, Husten, ungewöhnliche Muskelschmerzen, Müdigkeit, Kurzatmigkeit, Geschmacks- oder Geruchsverlust).

 

§ 2 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

  1. Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich. 
  2. Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich der Schwimmhalle, Umkleide, Duschen und Eingangsbereichen sind zu beachten.
  3. Verlassen Sie die Becken nach der Nutzung unverzüglich. 
  4. Vermeiden Sie Menschenansammlungen innerhalb des Hallenbades, vor der Tür und auf dem Parkplatz.
  5. Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den ausgewiesenen Plätzen gestattet.
  6. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
  7. Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden. 
  8. Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können, z. B. Becken, Sportanlagen usw., wird im Eingangsbereich an der Kasse und auf unserer Homepage schriftlich darauf aufmerksam gemacht.

 

§ 3 Allgemeine Hygienemaßnahm

  1. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
  2. Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
  3. Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Hust- und Nies-Etikette).
  4. Duschen Sie vor dem Baden (Duschmöglichkeiten befinden sich in den Ausgewiesenen Duschräumen)
  5. Für die Besucher besteht eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sofern die Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50m nicht zu verhindern ist. Dies gilt beim Ein- und Austritt aus dem Badeparadies, auf dem Hin- bzw. Rückweg zur Toilette und den Umkleiden, im Sanitätsraum und im Bistrobereich. 
  6. Es wird kein Verleih von Schwimmutensilien (z.B. Taucherbrillen, Tauchringen, etc.) stattfinden.

§ 4 Maßnahmen zur Abstandswahrung

  1. Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist. 
  2. In den Schwimmer-, Nichtschwimmer-, Massagebecken, Rutsche und Kinderplanschbecken gibt es Zugangsbeschränkungen hinsichtlich der Personenanzahl und sowie der Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten. Beachten Sie bitte die aufgestellten Informationen und die Hinweise des Personals. 
  3. In den Schwimmer-, Nichtschwimmer-, Massagebecken, Rutsche und Kinderplanschbecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden Sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
  4. Aquajogging/Aquafitness ist erlaubt. Der Gebrauch von Schwimmutensilien (Schwimmnudeln, Tauchringe, etc.) ist erlaubt.
  5. Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
  6. Das Kinderplanschbecken darf nur unter der Wahrung der Mindestabstände von 1,50m genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich. 
  7. Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen.
  8. Vermeiden Sie an Engstellen (Verkehrswegen usw.), enge Begegnungen und warten Sie ggf. bis der Weg frei ist.
  9. Bei festeingebauten Sitzmöglichkeiten ist ein Mindestabstand von 1,50m einzuhalten.

 

§ 5 Sperrung einzelner Bereiche

  1. Zur Sicherheit der Badegäste werden folgende Bereiche nicht bzw. eingeschränkt zur Verfügung gestellt.
  • Wickelablage im Umkleidebereich kann nur von einer Person genutzt werden.
  • Raucherhäuschen: geschlossen
  • Familienumkleide: Nutzung nur von Familien

Diese Sperrungen/Einschränkungen werden hinsichtlich möglicher Änderungen der Pandemiebedingungen immer wieder überprüft und ggf. angepasst

 

§ 6 Eintrittskarten, Eintritt und Verlassen des Badeparadieses

  1. Der Erwerb der Eintrittskarten erfolgt an der Kasse des Badeparadieses.
  2. Die Öffnungszeiten des Hallenbades sowie der Saunalandschaft sind täglich durchgehend von 10:00 - 20:00 Uhr. Die Badezeit endet 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
  3. Kassenschluss für die Schwimmhalle ist eine Stunde vor Badende. Kassenschluss für die Sauna ist zwei Stunden vor Saunaende. 
  4. In den Vorjahren gekaufte Mehrfachkarten können genutzt werden. Die Nutzung von Familienbonuskarten sowie Tageskarten für die Sauna ist möglich.

 

Diese Erweiterung zur Haus- und Badeordnung tritt zum 03.03.2022 in Kraft und ersetzt bzw. ergänzt die vorhandene Haus- und Badeordnung vom 01.07.2019.

Zweibrücken, 04.03.2022
Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH