Haus- und Badeordnung
für das Hallenbad ”Badeparadies” Stadtwerke Zweibrücken GmbH
Allgemeines:
- Die Haus und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechti-gung erkennt jeder Badegast die Haus und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
- Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im ”Badeparadies” Zweibrücken.
- Im Hallenbad besteht durch die nassbelasteten Fußböden ein erhöhtes Unfallrisiko. Deshalb werden die Besucher um erhöhte Vorsicht gebeten.
- Im Wellenbad besteht während des Wellenbetriebes für den Besucher ein erhöhtes Unfallrisiko. Deshalb werden die Besucher um erhöhte Vorsicht gebeten.
- Aus Sicherheitsgründen ist auf unserer Großwasserrutsche nur noch eine Rutschhaltung zugelassen >Rückenlage, Blickrichtung voraus<.
- Bei Vereinsveranstaltungen ist der Vereinsvorsitzende oder der Übungsleiter für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung mit verantwortlich.
- Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Reinigungsgebühr mindestens 25,- EURO.
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
- Rauchen, Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen der Cafeteria, der Außen-terrasse und Liegewiese gestattet.
- Behälter aus Glas (Flaschen) sowie Dosen dürfen im Umkleide-, Sanitär-, Sauna- und Badebereich nicht benutzt werden.
- Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
- Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.
- Fundgegenstände sind beim Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
- Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen.
- Das Filmen und Fotografieren fremder Personen ohne deren Einwilligung ist zu unterlassen (Handy, Fotoapparat).
Öffnungszeiten und Zutritt:
- Die Öffnungszeiten und Einlasszeiten werden öffentlich bekannt gegeben. (Öffnungszeiten im Eingangsbereich - Windfang des ”Badeparadieses”)
- Kassenschluss: Eintrittskarten werden eine Stunde vor Badeschluss nicht mehr ausgegeben.
- Die Betriebsleitung kann die Benutzung von Teilen des Bades(z.B. einzelne Schwimmbahnen) einschränken. Eine Minderung bzw. Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus diesen Gründen ist nicht möglich.
- Der Zutritt ist nicht gestattet für:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden. - Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines von ihm beauftragten Erwachsenen das Bad betreten. Mit Betreten des Bades übernehmen die Erwachsenen die Aufsichtspflicht für die Kinder.
- Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises (Barcodekarte) für die entsprechende Leistung sein. (Bad oder Sauna).
Haftung:
- Die Badegäste benutzen das Bad auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
- Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger des Zahlungssystems sorgfältig aufzube-wahren. Für in Verlust geratene Schlüssel u. ä. ist ein Betrag in Höhe von 5 EURO zu entrichten. Falls der Schlüssel/Datenträger des Zahlungssystems wieder gefunden wird, wird vorgenannter Betrag zurück erstattet.
- Die Benutzung der Großwasserrutsche erfolgt auf eigene Gefahr. Die sich bei der Rutsche auf Hin-weisschildern (Piktogramme) befindlichen Vorschriften bzw. die mündlichen Anordnungen des Auf-sichtspersonals bezüglich der Nutzung der Großwasserrutsche sind strengstens einzuhalten.
- Kinder unter 7 Jahren dürfen die Rutsche nur in Begleitung bzw. Anwesenheit (am Anlandebecken) eines Erziehungsberechtigten benutzen.
- Der Betreiber weist darauf hin, dass die Aufwartefrauen einen Generalschlüssel für die Garderobenschränke besitzen.
Benutzung des Bades:
- Die Badezeit beinhaltet das Aus- und Ankleiden. Bei Überschreitung der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht. Die Nachzahlung ist für Erwachsene und Jugendliche gleich.
- Kinder beiderlei Geschlechtes können bis zu 5 Jahren von der Mutter in die Damendusche mitgebracht werden. Voraussetzung für das Mitduschen von Kindern ist, dass nicht einem Einspruch durch erwachsene Badegäste stattgegeben werden muss.
- Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
- Die Verwendung von Seife o. ä. außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
- Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und die Schwimmhalle nicht mit Straßenschu-hen betreten.
- Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Schwimmer-, Massage-, Nichtschwimmer- und das Wellenbecken ist untersagt.
- Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorcheln bedarf der besonderen Zustimmung des Aufsichtspersonals. Das Massagebecken ist von dieser Nutzung ausgeschlossen.
- Die Benutzung von Luftmatratzen, Schwimmtieren o.ä. über 1,50 Meter Länge ist nicht gestattet.
- Das Ballspielen ist nur im Nichtschwimmerbecken und mit leichten Wasserbällen erlaubt.
- Die Verwendung von Schwimmhilfen (Schwimmflügel, Schwimmringe o.ä.) durch Nichtschwimmer im Schwimmerbecken ist nicht gestattet.
- Die Benutzung des Schwimmerbereiches des Wellenbeckens durch Nichtschwimmer ist nicht gestattet.
- Sportliches Schwimmen z.B. Training, Tauchen, Spielen und Springen ist im Massagebecken nicht gestattet.
- Babys und Kleinkinder dürfen zur Vermeidung von Verschmutzungen im Interesse der Badegäste die Becken nur in Badehöschen mit Gummibund an Bauch und Beinen benutzen.
- Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.
- Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstiger geschlossener Gruppen wird von der Betriebsleitung besonders geregelt.
- Die Benutzung der Besonnungseinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Beschilderung bezüglich der Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen sind zu beachten.
Benutzung des Sprungbrettes und des Dreimeterturms
- Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet.
- Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
a) der Sprungbereich frei ist,
b) nur eine Person das Sprungbrett/die Plattform betritt. - Die Sprunganlagen dürfen nur benutzt werden, wenn sie vom Aufsichtspersonal freigegeben worden sind.
- Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
Eintrittskarten:
- Der Badegast erhält gegen Zahlung des festgesetzten Entgeltes (Preisaushang im Windfang) eine Eintrittskarte.
- Die Eintrittskarten sind dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzulegen.
- Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen! Das Entgelt für verlorene oder nicht benutzte Karten wird nicht erstattet.
- Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, Behinderte (ab 50% Behinderung) haben, beim Kauf von Eintrittskarten und beim Betreten des Bades den Schüler-, Studenten-, Dienst-, oder Behin-dertenausweis unaufgefordert vorzulegen.
- Hat ein Gast die Nutzungsdauer der gelösten Karte um mehrere Stunden überschritten, so muss er einen Aufpreis bis zur Höhe der Tageskarte entrichten.
Besondere Einrichtungen:
- Für sonstige Einrichtungen des Bades z. B. Sauna, Besonnungsanlagen und Großwasserrutsche sind besondere Benutzungsordnungen erlassen worden, die jeweils zu beachten sind.
Ausnahmen:
- Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
Zweibrücken, 12. Dezember 2004
Stadtwerke Zweibrücken GmbH


